Sie wollen Ihr Gerät aus dem Ausland an iSchmitt Repair zur Reparatur zustellen? Erfahren Sie, wie sie bei der Ein- und Ausfuhr vorgehen müssen.
Ausländische Reparaturaufträge bei iSchmitt Repair

Reparatursendungen aus dem Ausland – so gelingt der Versand in die Schweiz und die Wiedereinfuhr problemlos

Kundinnen und Kunden aus Deutschland oder Österreich können ihre Geräte unkompliziert zur Reparatur in die Schweiz senden. Damit der Versand reibungslos funktioniert und keine unnötigen Zollgebühren und MwSt anfallen, ist eine korrekte Deklaration entscheidend. Dieser Leitfaden erklärt, worauf Sie beim Versand und bei der Rücksendung achten müssen.

Checkliste für den Versand

1. Vorbereitung des Versands in die Schweiz

1.1 Sichere Verpackung

Schützen Sie Ihr Gerät sorgfältig vor äusseren Einwirkungen. Nutzen Sie ausreichend Stopfmaterial wie Luftpolsterfolie, Papier oder Schaumstoff. Das Gerät darf sich im Paket nicht bewegen können.

1.2 Zolldeklaration korrekt ausfüllen
Beim Versand in die Schweiz ist eine Zollinhaltserklärung erforderlich. Das entsprechende Formular (CN22) können Sie entweder bei DHL herunterladen oder bei der Aufgabestelle erhalten.
Deklarieren Sie das Paket mit einem Warenwert von 0 CHF / 0 EUR und ergänzen Sie in der Warenzeile die Angabe „zur Reparatur“.

So wird die Sendung als temporäre Einfuhr behandelt und bleibt zoll- und mehrwertsteuerfrei.

1.3 Begleitdokumente beilegen
Fügen Sie unsere Auftragsbestätigung im Paket bei und vermerken Sie:

„Gerät wird in der Schweiz repariert und danach an den Absender zurückgesendet.“

Ausgefülltes muster der Zollinhaltserklärung (CN22)

2. Rückversand nach der Reparatur - Wiedereinfuhr ins Ausland

Nach der Reparatur wird das Gerät an Sie zurückgesendet. Bei der Wiedereinfuhr kann der Zoll in Ihrem Land Mehrwertsteuer oder Zollgebühren erheben, insbesondere wenn eine Wertsteigerung (z. B. durch Ersatzteile) vorliegt.

Um Doppelverzollung zu vermeiden, bewahren Sie bitte alle Versandbelege und Zolldokumente der Hinsendung auf. Diese dienen als Nachweis, dass das Gerät lediglich zur Reparatur vorübergehend in die Schweiz verbracht wurde.

3. Fazit

Mit korrekter Verpackung, einer sauberen Deklaration („zur Reparatur“, 0 CHF / 0 EUR) und vollständigen Unterlagen verläuft Ihre Reparatursendung zügig und ohne Zollprobleme.
Beachten Sie, dass diese Regelung nur für Warenwerte unter 1’000 EUR gilt.

So sparen Sie Zeit, Kosten und vermeiden unnötige Verzögerungen beim Grenzübertritt.

Disclaimer

Die obenstehenden Informationen dienen ausschliesslich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine verbindliche Zoll- oder Steuerberatung. Die Zollvorschriften können sich je nach Land, Warenwert und Art der Waren ändern.

Schmitt Services übernimmt keine Haftung für zusätzliche Kosten, Verzögerungen oder Zollabgaben, die aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Deklarationen entstehen. Ebenso kann Schmitt Services nicht für die rechtliche Richtigkeit oder Vollständigkeit der in diesem Beitrag enthaltenen Angaben haftbar gemacht werden.

Quellen:

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